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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE VERMIETUNG VON HÜPFBURGEN

1. VERMIETUNG

Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter bestätigt, die Hüpfburg in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau der Hüpfburg Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung der Hüpfburg zu informieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang. Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz.

Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle, bzw. für Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.

Der Mieter haftet, sofern er die Hüpfburg beschädigt bzw. den Mietvertrag verletzt, usw.

Insbesondere hat der Mieter die Hüpfburg mitsamt dem Zubehör in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, indem er sie übernommen hat.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie:

  • Mietausfallkosten

  • Wertminderung

  • Sachverständigenkosten

wenn

  • Der Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln des Mieters entstanden ist.

  • Durch Verletzung der Aufsichtspflicht

  • Der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingtes Fehlverhalten entstanden ist.

 

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Ausfall unseres Mietobjektes entstehen, und ist auch für entstandene Schäden an Dritte klaglos zu halten.

2. AUFTRAGSRÜCKTRITT:

Beim Rücktritt vom Vertrag verrechnet der Vermieter bei Stornierung von 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Buchungstermin 50%, danach 100% Stornogebühr.

Eine kostenlose Schlechtwetterstorno ist bis eine Woche vor Verleihbeginn möglich!

3. LIEFER- UND ABHOLSERVICE:

Der Mieter ist selbst für die Abholung bzw. Rückgabe der Hüpfburg inkl. Zubehör zuständig. Eine Abholung ist möglich am Vorabend des Buchungstermins bis 20 Uhr, bzw. am Buchungstermin ab 8 Uhr früh. (oder anders am Mietvertrag vereinbart!)

Die Rückgabe kann am gleichen Tag bis 20 Uhr oder am nächsten Tag bis 8 Uhr früh erfolgen. (oder anders am Mietvertrag vereinbart!)

Alle Hüpfburgen werden im Set mit einem Gebläse, Plane, Erdanker, Handfäustel und einem Verlängerungskabel 25m funktionstüchtig bereitgestellt. Sollten gemietete Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, so wird pro begonnenen Tag ein weiterer Tagesmietpreis lt. Preisliste in Rechnung gestellt.

4. ZAHLUNG

Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug vor Abholung in bar zu leisten. Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangene Stunde Euro 50,00 in Rechnung gestellt.

 

5. Auftrag

Der Auftrag bzw. Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.

 

6. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

Auf dem Vertrag stehen die geltenden Sicherheitsbestimmungen! Der Mieter bestätigt durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag wird Eibiswald als Gerichtsstand vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen gesetzlich zugelassenen Bestimmungen.

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